Neue Musterdokumente
Mit Inkrafttreten des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG), des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) sowie des revidierten Kollektivanlagengesetzes (KAG) wurde auch eine Überarbeitung der Selbstregulierung der Âé¶¹´«Ã½ÔÚÏß notwendig. Wir haben daher in den vergangenen Monaten mit Unterstützung einer speziellen Expertengruppe sowie einzelner ¹ó²¹³¦³ó²¹³Ü²õ²õ³¦³óü²õ²õ±ð die notwendigen Anpassungen folgender Dokumente ausgearbeitet:
- Richtlinien
- Musterfondsdokumente
- Mustervertriebsvertrag
Prospekte in neuer Reihenfolge gemäss Anhang 6 FIDLEV
Nachträgliche Anpassung der Musterdokumente
Publikation der an FIDLEG/FINIG angepassten Selbstregulierung der Âé¶¹´«Ã½ÔÚÏß â€“ Neuer Mindeststandard per 1. Januar 2022 und angepasste Musterdokumente
FINMA erstreckt Frist für die Anpassung der Fondsdokumente (Art. 144 Abs. 3 KKV) bis 30. Juni 2022